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Alcapone

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Sonntag, 6. Januar 2008, 11:52

Ausnahmegenehmigung für unter 12 jährige

Hallo zusammen !
Weis jemand etwas näheres über die Ausnahmegenehmigung ? Muß das eine bestimmte ärztliche Bescheinigung sein und welche Anträge muß bei welcher Behörde stellen.Meine Tochter möchte dieses Jahr mit dem Sommerbiathlon anfangen.

mfg Alcapone ?(

chris

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Sonntag, 6. Januar 2008, 12:07

Wie alt ist sie?

Alcapone

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Sonntag, 6. Januar 2008, 14:12

Sie wird im Dez. 12 Jahre alt.

chris

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4

Sonntag, 6. Januar 2008, 14:34

Ab dem 12. Lebensjahr darf man mit den Luftdruckwaffen beginnen (mit Sondergenehmigung ist es auch schon ab dem 10. Lebensjahr möglich). Soviel ich weiss musst du nur beim zuständigen Landesverband einen Antrag stellen.Im Notfall kannste ja dort mal anrufen. mfg chris

Nobsi

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5

Mittwoch, 9. Januar 2008, 07:45

Hallo Guten Morgen aus München,

es geht auch schon ab 8 Jahren. Zum Ablauf: Es gibt 2 Formulare. Formular 1 muß von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Formular 2 muß vom Verein ausgefüllt werden. Zusätzlich ist noch eine ärztliche Bestätigung, k e i n Attest notwendig.

In diesem muß der Arzt bestätigen, dass das Kind geistig und körperlich in der Lage ist am Schieß-Sport teilzunehmen.

Für das Schießen in Alter von 8-9Jahren ist bei uns ein ärztliches Attest notwendig. Leider sind die einzelnen Landratsämter sich nicht einig. Aber einfach nachfragen. Die Formulare gibt es auf den Seiten der Landesverbände.

Viele Grüße Nobsi

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6

Mittwoch, 9. Januar 2008, 10:14

Ausnahmereglung für unter 12. Jährige

Hallo Nobsi,

ist mir ganz neu diese Reglung. In Bayern gehen die Uhren eh anders.

Wäre aber gut wenn so sein sollte. Werde mich jedenfalls auch schlau machen.

Vielen Dank. :thumbup:

7

Dienstag, 15. Januar 2008, 17:47

Alterserfordernis für unter 12 Jährige

Hallo liebe Sommerbiathlonfreunde.Ich war,bevor ich Trainer im Sommerbiathlon wurde,10 Jahre Jugendleiter im Schützenverein und habe dort schon etliche Schüler " freigeholt".Grundsätzlich gilt auch für meine bayrischen Freunde das Alter von 10 Jahren-grundsätzlich und ohne Einschränkungen.Ihr benötigt eine ärztliche Bescheinigung,woraus hervorgeht,dass das Kind geistig und körperlich dem eines 12 Jährigen entspricht,jedenfalls in Niedersachsen( Beziksregierung Hannover).Ferner eine Bescheinigung des Vereins,warum das Kind im Alter von unter 12 Jahren schon Mitglied im Schützenverein werden soll( z.B.wie in unserem Fall - das Talent) ,Bescheinigung der Eltern,dass sie mit einverstanden sind.Und bei uns gibt es auf dem Ornungsamt(Waffenbehörde) ein Formular,kommt immer aufs jeweilige Bundesland an.Darin steht genau, was ihr bei Euch benötigt.Fragt dort nach und ihr bekommt eine genaue Auskunft.Jugendliche ab 14,die KK schießen wollen benötigen(in Niedersachsen) nur eine Bescheinigung der Eltern,dass sie damit einverstanden sind.So ich hoffe ,ich habe Euch ein wenig weiterhelfen können.

Alcapone

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Donnerstag, 27. März 2008, 22:59

Also bei uns in der Pfalz benötigt man eine Bescheinigung des Arztes die besagt das das Kind geistig und körperlich auf dem Stand eines zwölfjährigen ist.Die Eltern müssen eine Einverständniserklärung abgeben und der Verein muss das Talent für den Schießsport bescheinigen.

Viele Grüße
Alcapone

Lily

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9

Sonntag, 13. April 2008, 11:37

also ich wollt nur mal sagen, dass ich auch ne ausnahmegenemigung hatte und auf jeden fall hat das ganz viele vorteile!!!!! es hat zwar ne zeit lang gedauert, bis der ganze papierkram und so erledigt war aber die mühe wars wert!!!!!!
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen zur allgemeinen Belustigung;)

Dieter Hofer

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10

Sonntag, 13. April 2008, 15:19

Laufzeiten Schülerinnen

Hallo Lily

die Jennifer hat bei unserem Biathlon vor 4 Wochen 14,24 mit 5 Schiessfehlern auf 2,5 Kilometer gebraucht. Allerdings sind bei uns viele Steigungen in der Strecke gewesen. jetzt weisst du aber ungefähr was sie laufen und schiessen kann.

Dieter

chris

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11

Sonntag, 13. April 2008, 18:43

Ist eigentlich ne gute Zeit

Dieter Hofer

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12

Sonntag, 13. April 2008, 22:07

Sonderbescheinigung

Meine Tochter, die Irina hatte für die Deutsche auch noch eine Sondergenehmigung gebraucht. Ging aber ganz problemlos. 1 Besuch auf dem Landratsamt, ein paar Fragen, das wars. Nach Zahlung von 15,-- Euro konnte ich am nächsten Tag die Bescheinigung holen. Keine weiteren Unterlagen. Schon komisch, wie der ein und der selbe Verwaltungsakt unterschiedlich angewendet wird. Was verlangt eigentlich das Gesetz??? Oder kann jeder nach Gutdünken entscheiden was er haben will????



Manchmal glaube ich Deutschland ist ein

Majortom

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13

Montag, 12. Januar 2009, 17:21

Das Gesetz ist Eindeutig

Hallo zusammen,

Dieters Frage ist schon mehr als 1/2 Jahr her, trotzdem sehr beantwortenswert.

Das Gesetz sagt Kinder unter 12 Jahren benötigen zum Schiessen (Eine Art des Umgangs mit...) Luftdruck, C02 oder Federdruckwaffen
deren Geschossenergie maximal 7,5 Joule beträgt, eine Sondergenehmigung der zuständigen Kreispolizeibehörde.
Diese ist beim Schiessen unter besonders zur Jugendarbeit qualifizierter Betreuer mitzuführen.

Das Gesetz nennt dafür zwar keine untere Grenze, unterhalb von 10 Jahren nimmt aber keine Behörde Anträge entgegen.
Für zwei meiner drei Kinder begann daher der 10. Geburtstag des morgens mit einem Termin bei der KPB.

Vor 2004 (Neues WG) mußte man die Kinder teilweise noch dort vorführen. Heute braucht man das nicht mehr.

Man muß Bundeseinheitlich:

Eine Bescheinigung der Schiesssportlichen Begabung beibringen. (Glaubhaftmachung der Schiesssportlichen Begabung)

::::HIER VORSICHT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hier darf keinesfalls bescheinigt werden, dass das Kind mit einer Luftdruckwaffe schon geschossen hätte.
Da können insbesondere lizensierte Betreuer in Teufels Küche kommen.
Die Überprüfung der Schiesssportl. Begabung muß mit Laseratrappe, Gummipfeilarmbrust, Korkengewehr oder ähnlichem stattgefunden haben.(Meinetwegen mit dem Besenstiel)
Hier sind schon die tollsten Böcke geschossen worden !!!!!!!!!

Formlos, ein zwei Sätze vom erfahrenen Jugendbetreuer mit Unterschrift und Vereinsstempel das reicht.
Vereinsmitglied kann man schon mit 6 oder 8 Jahren werden.
Der Rest ist i.d.R. einfach. Der Kinderarzt muß lediglich bescheinigen, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen die Aufnahme des Schiesssports für bezeichnetes Kind bestehen.
Kein ärztliches Gutachten, daher auch nur ca. 10-20 Euro und nicht 300 Euro.
In der Regel sind die Ärzte froh um Formulierungshilfen und stehen nett vorgetragenem Anliegen offen gegenüber.
Fragt man sie dagegen nach einem Zeugnis, das das Kind doch schiessen kann, kann man sich schon mal verständnisloses Kopfschütteln einfangen. Klar muß das ganze entwicklungsmäßig haltbar sein. Meine wären mit 10 schon locker für 12 durchgegangen, aber das ist nicht die Norm. hier sollten die Eltern ein besonders schwächliches Kind nicht aus eigenem Ehrgeiz überfordern.

Mit beiden Sachen geht man zur KPB und füllt ein Formblatt aus (Perso, Geburtsurkunde des Kindes, Einverständniserkl. beider Eltern nicht vergessen). dann geht das.

Kindern von 12 bis 14 darf man als Betreuer das Schiessen (Umgang) mit o.G. Waffen nur gestatten, wenn eine Erlaubniserklärung (Am besten beider Eltern , denn man weiß ja nie) schriftl. vorliegt oder die Eltern beim Schiessen zugegen sind.

Ab 14 steht es den Jugendlichen frei, ob sie am LG LP schiessen teilnehmen wollen und selbst da gibt es Elternteile, die einen Betreuer schon mal hart angehen statt für die Betreuung dankbar zu sein.

Für KK gibt es so gut wie keine Ausnahme von der Altersgrenze.
Dafür darf ab 14 unter qualifizierter Aufsicht und mit der Einverständniserklärung der Eltern oder in derem Beisein
der jugendliche mit Feuerwaffen schiessen. Es gibt keine Einschränkung auf Waffenart oder Kaliber.
Doch sollten auch hier Betreuer verantwortlich und aufbauend mit den Jugendlichen umgehen.
Der Respekt vor den Dingen und die Sicherheit hat höchste Priorität.
Ein 14 Jähriger muß auch unter Aufsicht sauber und Verantwortungsvoll an die Sportgeräte herangeführt werden.
Sicherheit und Qualität stehen im Vordergrund. Nicht Papas Stolz, was der Kleine schon für einen Rückschlag verdaut.
Auch hier werden und sollten Verantwortungsbewußte Eltern und Betreuer immer das richtige Maß finden,
denn es geht nicht um Ballerspielchen oder Geknalle sondern um die Zukunft unseres Sportes.

Wichtig ist so früh wie möglich anfangen lassen und soviel wie möglich und angenommen wir betreuen und anleiten.
Nicht Leistungsfordern um jeden Preis, denn auch das nimmt die Freude an der Sache.


Major Tom
(Der sich über jede durchgefochtene Sondergenehmigung für den Schützennachwuchs freut)

Geronimo

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Sonntag, 5. Juli 2009, 15:19

RE: Das Gesetz ist Eindeutig

Hier darf keinesfalls bescheinigt werden, dass das Kind mit einer Luftdruckwaffe schon geschossen hätte. Da können insbesondere lizensierte Betreuer in Teufels Küche kommen. Die Überprüfung der Schiesssportl. Begabung muß mit Laseratrappe, Gummipfeilarmbrust, Korkengewehr oder ähnlichem stattgefunden haben.(Meinetwegen mit dem Besenstiel) Hier sind schon die tollsten Böcke geschossen worden !!!!!!!!!
Wir können am Schießsport interessierten Kindern auch ein Schnupperschießen mit Luftgewehr- und Luftpistole anbieten. Dafür benötigen wir lediglich eine weitere Ausnahmegenehmigung.
Der Kinderarzt muß lediglich bescheinigen, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen die Aufnahme des Schiesssports für bezeichnetes Kind bestehen. Kein ärztliches Gutachten, daher auch nur ca. 10-20 Euro und nicht 300 Euro. In der Regel sind die Ärzte froh um Formulierungshilfen und stehen nett vorgetragenem Anliegen offen gegenüber.
Das ist bei uns erfreulicherweise seit einigen Jahren nicht mehr notwendig.
Mit beiden Sachen geht man zur KPB und füllt ein Formblatt aus (Perso, Geburtsurkunde des Kindes, Einverständniserkl. beider Eltern nicht vergessen). dann geht das.
Bei uns reicht es ein zweiseitiges Formular auszufüllen. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung wird ab zehn Jahren ohne Probleme vom Landratsamt erteilt.

Dieter Hofer

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15

Donnerstag, 22. Juli 2010, 15:56

Bescheinigung

Hallo

ist zwar 1 Jahr her und interessiert niemand mehr, diese letzten Angaben mit dem Formular decken sich mit meinen Erfahrungen

Bei meiner 2. Tochter habe ich trotzdem auf das alles verzichtet und lasse sie jetzt Bogen schiessen



Grüßle

Dieter

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