Hallo zusammen,
Dieters Frage ist schon mehr als 1/2 Jahr her, trotzdem sehr beantwortenswert.
Das Gesetz sagt Kinder unter 12 Jahren benötigen zum Schiessen (Eine Art des Umgangs mit...) Luftdruck, C02 oder Federdruckwaffen
deren Geschossenergie maximal 7,5 Joule beträgt, eine Sondergenehmigung der zuständigen Kreispolizeibehörde.
Diese ist beim Schiessen unter besonders zur Jugendarbeit qualifizierter Betreuer mitzuführen.
Das Gesetz nennt dafür zwar keine untere Grenze, unterhalb von 10 Jahren nimmt aber keine Behörde Anträge entgegen.
Für zwei meiner drei Kinder begann daher der 10. Geburtstag des morgens mit einem Termin bei der KPB.
Vor 2004 (Neues WG) mußte man die Kinder teilweise noch dort vorführen. Heute braucht man das nicht mehr.
Man muß Bundeseinheitlich:
Eine Bescheinigung der Schiesssportlichen Begabung beibringen. (Glaubhaftmachung der Schiesssportlichen Begabung)
::::HIER VORSICHT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hier darf keinesfalls bescheinigt werden, dass das Kind mit einer Luftdruckwaffe schon geschossen hätte.
Da können insbesondere lizensierte Betreuer in Teufels Küche kommen.
Die Überprüfung der Schiesssportl. Begabung muß mit Laseratrappe, Gummipfeilarmbrust, Korkengewehr oder ähnlichem stattgefunden haben.(Meinetwegen mit dem Besenstiel)
Hier sind schon die tollsten Böcke geschossen worden !!!!!!!!!
Formlos, ein zwei Sätze vom erfahrenen Jugendbetreuer mit Unterschrift und Vereinsstempel das reicht.
Vereinsmitglied kann man schon mit 6 oder 8 Jahren werden.
Der Rest ist i.d.R. einfach. Der Kinderarzt muß lediglich bescheinigen, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen die Aufnahme des Schiesssports für bezeichnetes Kind bestehen.
Kein ärztliches Gutachten, daher auch nur ca. 10-20 Euro und nicht 300 Euro.
In der Regel sind die Ärzte froh um Formulierungshilfen und stehen nett vorgetragenem Anliegen offen gegenüber.
Fragt man sie dagegen nach einem Zeugnis, das das Kind doch schiessen kann, kann man sich schon mal verständnisloses Kopfschütteln einfangen. Klar muß das ganze entwicklungsmäßig haltbar sein. Meine wären mit 10 schon locker für 12 durchgegangen, aber das ist nicht die Norm. hier sollten die Eltern ein besonders schwächliches Kind nicht aus eigenem Ehrgeiz überfordern.
Mit beiden Sachen geht man zur KPB und füllt ein Formblatt aus (Perso, Geburtsurkunde des Kindes, Einverständniserkl. beider Eltern nicht vergessen). dann geht das.
Kindern von 12 bis 14 darf man als Betreuer das Schiessen (Umgang) mit o.G. Waffen nur gestatten, wenn eine Erlaubniserklärung (Am besten beider Eltern , denn man weiß ja nie) schriftl. vorliegt oder die Eltern beim Schiessen zugegen sind.
Ab 14 steht es den Jugendlichen frei, ob sie am LG LP schiessen teilnehmen wollen und selbst da gibt es Elternteile, die einen Betreuer schon mal hart angehen statt für die Betreuung dankbar zu sein.
Für KK gibt es so gut wie keine Ausnahme von der Altersgrenze.
Dafür darf ab 14 unter qualifizierter Aufsicht und mit der Einverständniserklärung der Eltern oder in derem Beisein
der jugendliche mit Feuerwaffen schiessen. Es gibt keine Einschränkung auf Waffenart oder Kaliber.
Doch sollten auch hier Betreuer verantwortlich und aufbauend mit den Jugendlichen umgehen.
Der Respekt vor den Dingen und die Sicherheit hat höchste Priorität.
Ein 14 Jähriger muß auch unter Aufsicht sauber und Verantwortungsvoll an die Sportgeräte herangeführt werden.
Sicherheit und Qualität stehen im Vordergrund. Nicht Papas Stolz, was der Kleine schon für einen Rückschlag verdaut.
Auch hier werden und sollten Verantwortungsbewußte Eltern und Betreuer immer das richtige Maß finden,
denn es geht nicht um Ballerspielchen oder Geknalle sondern um die Zukunft unseres Sportes.
Wichtig ist so früh wie möglich anfangen lassen und soviel wie möglich und angenommen wir betreuen und anleiten.
Nicht Leistungsfordern um jeden Preis, denn auch das nimmt die Freude an der Sache.
Major Tom
(Der sich über jede durchgefochtene Sondergenehmigung für den Schützennachwuchs freut)